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Impfungen für Kinder ab fünf Jahren ab Freitag möglich

Impfungen für Kinder ab fünf Jahren ab Freitag möglich

13.12.2021, 19:13 Uhr

Am Freitag, 17. Dezember, fällt in Nordrhein-Westfalen der Startschuss für die Impfung von Fünf- bis Elfjährigen. Auch im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss am Hammfelddamm in Neuss wird dann der Kinder-Impfstoff des Herstellers BioNTech/Pfizer verimpft. Anders als für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche ab Zwölf muss im Vorfeld ein Termin vereinbart werden, um Wartezeiten zu vermeiden.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist ab sofort über die Kreis-Website unter dem Link http://imp.gotzg.de/ möglich. Vor Ort stehen Kinderärztinnen und Kinderärzte für ein Vorgespräch zur Verfügung. Das zu impfende Kind muss durch einen Erziehungsberechtigten begleitet werden. Mitgebracht werden muss der Personalausweis des Kindes sowie die Einwilligung beider Erziehungsberechtigter zur Kinderimpfung. Diese Einwilligung ist vorgefertigtes Formular auch unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum zu finden.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung bei Kindern im Alter zwischen fünf und 11 Jahren mit Vorerkrankungen (siehe unten) und wenn sich im Umfeld Angehörige oder Kontaktpersonen mit einem hohen Risiko für schwere COVID-19-Verläufe befinden.

Ausdrücklich weist die STIKO darauf hin, dass auch Kinder ohne Vorerkrankung auf individuellen Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung geimpft werden können.

Gemäß der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung wird die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) hinsichtlich der Impfung von Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren zunächst die Impfung von Kindern mit folgenden Vorerkrankungen empfehlen:

  • Adipositas (>97. Perzentile des BMI)
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz oder relevante Immunsuppression
  • Angeborene zyanotische Herzfehler (O2-Ruhesättigung <80%) und Einkammerherzen nach Fontan-Operation
  • Chronische Lungenerkrankungen mit einer anhaltenden Einschränkung der Lungenfunktion unterhalb der 5. Perzentile, definiert als z-Score-Wert <-1,64 für die forcierte Einsekundenkapazität (FEV1) oder Vitalkapazität (FVC).
  • Schweres oder unkontrolliertes Asthma bronchiale
  • Chronische Nierenerkrankungen
  • Chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
  • Diabetes mellitus, wenn nicht gut eingestellt bzw. mit HbA1c-Wert >9,0%
  • Schwere Herzinsuffizienz
  • Schwere pulmonale Hypertonie
  • Syndromale Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung
  • Trisomie 21
  • Tumorerkrankungen und maligne hämatologische Erkrankungen

Symbolbild: iStock Violeta Stoimenova

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