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Jahreswechsel: Diese Änderungen gibt es für Versicherte

Jahreswechsel: Diese Änderungen gibt es für Versicherte

28.12.2021, 14:52 Uhr

Jahreswechsel: Diese Änderungen gibt es für Versicherte

Neue Gesetze, verlängerte Regelungen, bessere Services: Für Krankenversicherte wird es ab 1. Januar 2022 unter anderem die folgenden Änderungen geben.

Pflegereform: Mehr Leistungen in einigen Bereich

Ab 1. Januar 2022 tritt mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ eine neue Pflegereform in Kraft. Vor allem Pflegebedürftige, die in Pflegeheimen wohnen, werden dadurch finanziell entlastet. Sie erhalten einen monatlichen Zuschuss zu den Pflegeheimkosten, der mit der Dauer der Pflege immer mehr steigt. Mehr Geld gibt es auch bei den Pflegesachleitungen und der Kurzzeitpflege. Darüber hinaus gibt es noch weitere Änderungen, um die Pflege für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu erleichtern oder zu verbessern.

Sonderregeln aufgrund der Corona-Pandemie verlängert

Um während der Corona-Pandemie das Gesundheitswesen zu entlasten sowie Patienten und Pflegebedürftige zu schützen, können derzeit bestimmte Leistungen beim Arzt oder im Krankenhaus einfacher genutzt werden. Aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation bleiben viele dieser Regelungen auch in 2022 bestehen. So ist zum Beispiel die telefonische Krankschreibung weiterhin möglich.

Elektronische Patientenakte (ePA) wird erweitert

Bereits seit einem Jahr können gesetzlich Krankenversicherte ihre persönliche elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Die Krankenkassen müssen für die Einrichtung und Nutzung der ePA eine App zur Verfügung stellen. Ab 2022 stehen neue Funktionen in der App zur Verfügung. Dann können Nutzer unter anderem auch das Zahn-Bonusheft, den Mutterpass oder das U-Untersuchungsheft für Kinder über die App verwalten. Des Weiteren wird die ePA ab Januar 2022 für Nutzer am Computer zugänglich gemacht. Dann sollen auch Versicherte die ePA nutzen können, die die App nicht verwenden können oder wollen.

Kinderkrankengeld: mehr Kinderkrankentage

Der Anspruch auf mehr Kinderkrankentage gilt auch im kommenden Jahr. Für das gesamte Kalenderjahr 2022 besteht für jedes Kind ein Anspruch auf Kinderkrankengeld längstens für 30 Arbeitstage je Elternteil, für alleinerziehende Versicherte längstens für 60 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil insgesamt für maximal 65 Arbeitstage und für alleinerziehende Versicherte für höchstens 130 Arbeitstage. Muss das Kind pandemiebedingt zu Hause von den Eltern betreut werden, können ebenfalls Kinderkrankentage genutzt werden. Diese Regelung ist vorerst bis 19. März 2022 begrenzt.

Einführung des E-Rezepts verschoben

Ursprünglich sollte zum 1. Januar 2022 das elektronische Rezept, kurz E-Rezept, bundesweit eingeführt werden. Der Start des E-Rezepts ist nun vorerst verschoben. Dieses soll in Zukunft das rosa Rezept ersetzen. Ausgestellt wird das E-Rezept – wie das bisherige Papierrezept auch – in Arztpraxen und Krankenhäusern. Zur Nutzung ist die E-Rezept-App notwendig. Alternativ wird das Rezept aber auch als Papier mit einem QR-Code ausgedruckt. Die Einlösung erfolgt wie bisher üblich in der Apotheke.

Zusatzbeitrag der AOK Baden-Württemberg ab 1.1.2022

Steigende Kosten für Ärzte, Kliniken und Arzneimittel machen es zum 1.1.2022 leider notwendig, den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,1 auf 1,3 Prozent anzuheben. Damit bleiben wir auf der Höhe des vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,3 Prozent.

Eine Übersicht über die jeweiligen Zusatzbeitragssätze aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter www.gkv-zusatzbeitraege.de.

Unsere hervorragenden Versorgungsleistungen und Präventionsangebote geben Ihnen Sicherheit und das gute Gefühl, immer einen verlässlichen Partner in Ihrer Nähe zu haben, der sich mit seiner ganzen Stärke für Ihre Gesundheit einsetzt und das ein Leben lang – eben GESUNDNAH.

Informieren Sie sich hier über die Leistungen und Services der AOK Baden-Württemberg: https://www.aok.de/pk/bw/leistungen-services/

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